Rasierklinge im Handgepäck: Sicher durch die Kontrolle
Die Frage, ob eine Rasierklinge im Handgepäck erlaubt ist, beschäftigt viele Reisende. Eine unliebsame Überraschung bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen möchte jeder vermeiden. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist die Mitnahme von Rasierern unproblematisch. Die entscheidende Frage ist jedoch, um welche Art von Klinge es sich handelt.
Diese Rasierklingen sind im Handgepäck erlaubt
Die internationalen Flugsicherheitsbestimmungen sind hier relativ eindeutig. Als ungefährlich gelten Rasierklingen, die fest in einem Kunststoffrahmen verbaut sind und nicht einfach entnommen werden können. Daraus ergibt sich folgende Liste erlaubter Rasierer:
- Systemrasierer: Der klassische Systemrasierer (z.B. von Gillette, Wilkinson) mit seinen Wechselkassetten ist im Handgepäck immer erlaubt. Die Klingen sind sicher im Klingenkopf integriert.
- Einwegrasierer: Auch komplette Einwegrasierer aus Plastik, bei denen der Kopf nicht gewechselt werden kann, dürfen problemlos mit an Bord.
- Elektrische Rasierapparate: Trocken- und Nassrasierer mit Akku oder Kabel sind im Handgepäck ebenfalls gestattet.
Diese Regelung gilt weltweit auf fast allen Flügen. Sie können also Ihren gewohnten Systemrasierer oder Einwegrasierer ohne Bedenken in den Kulturbeutel für das Handgepäck packen. Das gilt für Modelle für Männer ebenso wie für spezielle Rasierklingen für Frauen.
Diese Klingen müssen in den Koffer (Aufgabegepäck)
Problematisch wird es immer dann, wenn die Rasierklinge als solche frei zugänglich ist. Solche Klingen werden als potenzielle Waffen eingestuft und sind in der Flugzeugkabine strengstens verboten.
„Alle Klingen, die man aus ihrer Halterung nehmen und einzeln in der Hand halten kann, sind im Handgepäck tabu.“
– Faustregel für die Sicherheitskontrolle
Folgende Klingen und Rasierer gehören daher zwingend in das Aufgabegepäck:
- Klassische Rasierhobel-Klingen: Die einzelnen, doppelseitigen Klingen für den Rasierhobel sind verboten. Der Hobel selbst (der Griff ohne Klinge) darf in der Regel ins Handgepäck, aber die Klingen nicht.
- Rasiermesser und Shavetten: Sowohl traditionelle Rasiermesser mit fester Klinge als auch Shavetten, die Wechselklingen nutzen, sind im Handgepäck nicht gestattet.
- Einzelne, lose Rasierklingen: Jegliche Art von losen Klingen, egal ob für Teppichmesser oder Bastelarbeiten, sind ebenfalls verboten.
Wenn Sie mit einem Rasierhobel oder einer Shavette reisen möchten, müssen Sie die Klingen im Aufgabegepäck transportieren. Alternativ können Sie die Klingen auch am Zielort kaufen, da diese meist international erhältlich sind.
Praktische Tipps für die reibungslose Reise
Um Stress bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden, sollten Sie Ihre Rasurutensilien sorgfältig planen.
Checkliste für die Reise mit Rasierer
- Nur-Handgepäck-Reise: Wenn Sie nur mit Handgepäck fliegen, nehmen Sie einen Systemrasierer oder Einwegrasierer mit. Nutzer von Rasierhobeln können den Hobel ohne Klinge mitnehmen und Klingen vor Ort kaufen.
- Reise mit Aufgabegepäck: Hier sind Sie flexibel. Packen Sie Ihre losen Klingen, Rasiermesser etc. einfach in den Koffer.
- Im Zweifel: Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vorab bei Ihrer Fluggesellschaft nach oder packen Sie den betreffenden Gegenstand vorsichtshalber ins Aufgabegepäck.
- Spezialsysteme: Ein Rasierer wie der Philips OneBlade ist im Handgepäck erlaubt, da seine Klinge ebenfalls in einer sicheren Kassette verbaut ist.
Wichtig: Die hier genannten Regeln entsprechen den internationalen Standards. In seltenen Fällen können einzelne Länder oder Sicherheitsbeamte strengere Auslegungen haben. Die Einhaltung der Grundregeln (keine losen Klingen) führt aber in 99,9% der Fälle zu einer problemlosen Kontrolle.